Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
der BBH Bergemann & Schmitz GmbH
im Folgendem Fa. BBH genannt.
Allgemeines
- Allen Vertragsabschlüssen mit uns liegen die folgenden Bedingungen zugrunde. Sie werden vom Käufer mit Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.
- Unsere Angebote sind freibleibend. An den erteilten Auftrag ist der Käufer vier Wochen gebunden.
- Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zustande, wenn die Fa. BBH das Vertragsangebot vorher nicht schriftlich abgelehnt hat.
- Mündliche Erklärungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Preise
Unsere Preise verstehen sich exklusive der Mehrwertsteuer und sind zahlbar bei Lieferung, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
Lieferung / Abnahme
- Lieferfristen
- Lieferfristen sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Sollte eine Lieferung innerhalb einer schriftlich vereinbarten Frist - vorbehaltlich der Selbstbelieferung - nicht erfolgen und eine vom Käufer gesetzte, angemessene Nachfrist von der Fa. BBH nicht eingehalten worden sein, so ist der Käufer zum Rücktritt berechtigt.
- Ist die Einhaltung der Lieferung infolge außergewöhnlicher Ereignisse, z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Energiemangel, Arbeitskampfmaßnahmen usw. bei uns oder unseren Lieferanten nicht möglich, so tritt eine angemessene Verlängerung der Lieferzeit ein. Sollten die hindernden Umstände länger als acht Wochen andauern, so ist jeder Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt.
- Schadensersatzansprüche aus Ziff. 1 und 2 sowie Schadensersatzansprüche aus Folgeschäden sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
- Die Ware muss vom Käufer spätestens vier Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin/Abruftermin abgenommen werden. Teillieferungen bzw. Teilleistungen der Fa. BBH sind zulässig. Unabhängig davon ist der gesamte Kaufpreis zum ursprünglich vereinbarten Abruftermin zur Zahlung fällig. Wird die vorgenannte Frist überschritten, so geht die Gefahr auf den Käufer über.
- Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann die Fa. BBH vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dieser Schadensersatz beträgt 25 % des vereinbarten Kaufpreises. Bei Sonderlieferungen bleibt die Geltendmachung eines höheren, nachgewiesenen Schadens vorbehalten.
- Rücknahme von Waren ist nur nach vorheriger Rücksprache möglich. Die Kosten für die Wiedereinlagerung werden stets nach Aufwand in Rechnung gestellt. Der Mindestsatz beträgt aber 10 %.
Die Fa. BBH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer über seine Person oder über seine Kreditwürdigkeit bedingte Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, bzw. seine Zahlungen - auch dem Anschein nach - eingestellt hat oder über sein Vermögen ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt wurde.
Lieferung frei Baustelle oder frei Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer mit schweren Lastzügen befahrbaren Anfuhrstraße. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Käufers die befahrbare Anfuhrstraße, so haftet dieser für auftretenden Schaden. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Käufer zu erfolgen. Wartezeiten werden dem Käufer berechnet.
Änderungsvorbehalt
- Unsere Artikel werden nach Muster oder Katalog verkauft.
- Es besteht kein Anspruch auf Minderung oder Wandlung des Kaufpreises seitens des Käufers für auftretende, von der Fa. BBH nicht zu vertretende Änderungen oder Abweichungen.
Zahlung und Zahlungsverzug
- Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kaufpreis und der Preis für Nebenleistungen nach Aushändigung der Ware bzw. der Erbringung der Nebenleistungen fällig.
- Kommt der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, kann die Fa. BBH vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
- Verzugszinsen werden mit 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
- Wechsel und Schecks gelten mit der Einlösung als Zahlung. Wechselzahlungen müssen schriftlich vereinbart werden. Diskont- und sonstige Wechselkosten gehen zu Lasten des Käufers.
- Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Käufer, gleich aus welchen Vertragsverhältnissen, ist ausgeschlossen.
Gewährleistungen
- Mängel müssen unverzüglich nach Übergabe und Feststellung schriftlich geltend gemacht werden.
- Ansprüche auf Gewährleistung verjähren sechs Monate ab Übergabe.
- Der Käufer kann Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen, wenn die Fa. BBH die Ersatzlieferung verweigert oder nicht innerhalb angemessener Frist erbringt.
Eigentumsvorbehalt
- Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Käufer ist befugt, die gekaufte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zu veräußern oder zu verarbeiten.
- Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentum bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Ware.
- Die aus dem Weiterkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt oder in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils (vgl. 2.) zur Sicherung an uns ab. Der Käufer ist ermächtigt, diese Forderungen bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlung an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Käufer auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factorings begründet, die Gegenleistungen in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Käufer bestehen.
- Der Käufer hat uns unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen erfolgen. Soweit der Dritte die uns bei der Durchsetzung unserer Eigentumsrechte entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten nicht erstattet, haftet hierfür der Käufer.
- Die Waren und die an ihrer Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen durch den Käufer weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.
- Übersteigt der Wert der Sicherungen unsere Forderungen um mehr als 20 %, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe der Ware verpflichtet. Die Ausübung unseres Eigentumsvorbehaltes bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Bottrop.
- Gerichtsstand ist Bottrop.